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Die GmbH im Überblick

gebloggt am Donnertag, 30. April 2009 um 10:50 Uhr

Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der geschätztesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich schon allein daraus schlussfolgern, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH auf dem Markt verfügbar sind.

Die GmbH
ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Beteiligten besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, somit ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst nicht handlungsfähig. Handeln und Verträge besiegeln kann die GmbH lediglich durch ihre Organe.
Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber nicht zwangsläufig auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer lenken das Unternehmen und vertreten die GmbH dem Handelsrecht gegenüber.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese prüfen die Geschäftsleitung und sind der Geschäftsleitung gegenüber weisungsberechtigt. Für vertragliche Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften niemals mit ihrem Privateigentum.
Jegliche GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von min. 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig bezahlen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine zahlen darf.

Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, bildet sich eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der späteren Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch selbst haften.

Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer abführen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften genannt.
Vom Handelsrecht aus betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, gleichgültig welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, aus diesem Grund ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.

Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer im gleichen Sinne wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist wie erwartet immer ein ausreichendes Stammkapital.

Selbstständige, die nicht über genügend Eigenkapital verfügen, können ansonsten die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage einzuzahlen ist.








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