Finn Freund | |||||
Welche Rechtsform ist für Ihre Existenzgründung die Richtige? Welche Rechtsform ist für Ihre Existenzgründung die Richtige? Ihre Wahl welche Rechtsform die bestmögliche für Ihr gerade frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich allein oder zusammen mit mehreren Partnern selbstständig machen wollen. Sehr Typische Rechtsform für eine Unternehmensgründung ist die bekannte "Einzelunternehmung". Denn mit dieser Rechtsform werden Sie als Begründer die geringsten Probleme haben. Speziell was die Buchhaltung und andere Formalitäten angeht. Sie sollten Doch beachten, dass Sie in diesem Fall auch alleiniger Vollhafter Ihres Unternehmens sind. Das heisst, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Geld Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen. Bei der Rechtsform "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" verhält es sich charakteristisch. Sie gilt als gegründet, wenn sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Sinn vereinen. Doch auch hier haften die Eigentümer total, aber wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Sie sollten, wenn Sie kein so großes Risiko mit Ihrem Unternehmen eingehen möchten, eine Rechtsform wählen, in der die Partner eine beschränkte Haftung auskosten. Das drückt aus im Klartext eine Rechtsform, bei der die Eigentümer bloß mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unverändert. Die GmbH ist zum Beispiel eine solche Rechtsform. Um eine solche "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" ins Leben rufen zu können, braucht es allerdings eine Mindesteinlage von 25.000 €. Zudem muss ein Gesellschaftervertrag geschrieben werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung trägt. Bei dieser Rechtsform vertritt meist nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die beste für Ihr unternehmerisches Projekt. Um eine "Kommanditgesellschaft" zu einrichten, benötigt man wenigstens zwei Personen. Obendrein muss wenigstens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist gerade dann die richtige Wahl, wenn Sie so genannte stille Teilhaber mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar schon Vermögen in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern einzig an Gewinn und Verlust. Kommentar hinterlassen: |
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