 |  Einstiegsgeld für Gründer aus ALG 2 – fachkundige Stellungnahme wichtig

Wer Arbeitslosengeld 2 (ALG 2/ Hartz 4) bezieht und sich selbständig machen möchte, kann Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld 2 gezahlt. Denn gerade direkt nach der Gründung sind die Einnahmen aus der Selbständigkeit oft noch sehr gering. Umso wichtiger ist es, wenn die Haushaltkasse durch einen solchen Zuschuss aufgebessert werde kann.
Auf die Auszahlung des Einstiegsgeldes besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch. Zudem werden nur solche Gründungen gefördert, die als genügend tragfähig erschienen. Die Tragfähigkeit eines Gründungskonzeptes kann durch eine fachkundige Stellungnahme bescheinigt werden, wenn das Konzept der Überprüfung durch den Experten Stand hält. Eine solche, positive fachkundige Stellungnahme wird in der Regel für die Beantragung des Einstiegsgeldes bei der ARGE/ Agentur für Arbeit benötigt.

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