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Die GmbH im Überblick Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der begehrtesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich alleinig daraus folgern, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH auf dem Markt verfügbar sind. Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Beteiligten besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, damit ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst nicht handlungsfähig. Handeln und Verträge schließen kann die GmbH bloß durch ihre Organe. Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber nicht zwingend auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer führen das Unternehmen und vertreten die GmbH dem Handelsrecht gegenüber. Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese beobachten die Geschäftsleitung und sind gegenüber der Geschäftsleitung weisungsberechtigt. Für existierende Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften niemals mit ihrem Privateigentum. Jede GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von mindestens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig einbringen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine erbringen darf. Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, beginnt eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der nachfolgenden Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch selbst haften. Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer bezahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften betitelt. Handelsrechtlich betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, gleich welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, so gesehen ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet. Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer ebenso wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist selbstverständlich immer ein ausreichendes Stammkapital. Selbstständige, die nicht über hinreichendes Eigenkapital verfügen, können alternativ die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage einzuzahlen ist. Kommentar hinterlassen: |
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