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Ihr Weg zur Existenzgründung Der Weg in die Existenzgründung ist für viele Arbeitnehmer ein Weg in die eigene Freiheit, selbstständig zu arbeiten und dabei autark entscheiden, die Arbeitszeit frei verteilen und eventuell das Hobby zum Beruf zu machen, bringen jedes Jahr tausende Angestellte auf den Gedanken eine Existenzgründung zu wagen. Bevor gegenwärtig euphorisch ein Unternehmen gegründet wird, muss sich dennoch jeder fragen, ob er für die Selbstständigkeit qualifiziert ist. Selbst ein Unternehmen ohne Mitarbeiter zu führen, ist kein Klacks und neben den beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigt ein Unternehmer auch eine Menge an Selbstdisziplin, er muss entschlossen sein, kommunikativ, phantasievoll, sollte Improvisationstalent besitzen und nicht zuletzt muss der Existenzgründer sich auch der Risiken bewusst sein und seine Möglichkeiten am Markt objektiv prüfen. Im Zusammenhang mit der Existenzgründung sind vom jungen Unternehmer eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. So braucht man für die Existenzgründung einen Businessplan, in dem lang und breit dargestellt wird, wie die Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll, welches Startkapital benötigt wird, welche Umsätze in welchen Zeiträumen generiert werden können und wie es mit der Liquidität aussieht. Immerhin muss schon bald nach der Existenzgründung mit der selbstständigen Tätigkeit das Geld für den zukünftigen Lebensunterhalt verdient werden. Hier macht es einen wichtigen Unterschied, ob Sie sich mit der Existenzgründung einen beruflichen Traum verwirklichen oder ob die Existenzgründung eine Notlösung ist, um aus der Arbeitslosigkeit oder den Fängen der Hartz IV Gesetzgebung zu entkommen. Wer eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit hervor plant, kann auf die Unterstützung des Staates rechnen. Wird das geeignete Konzept erstellt, bewilligt das Arbeitsamt auf Antrag einen Zuschuss für die Existenzgründung. Der Gründungszuschuss wird über neun Monate in Höhe des sonstigen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro pauschal bewilligt. Damit kann in den ersten Monaten nach der Existenzgründung der Lebensunterhalt bestritten werden. Im Kontext mit der Existenzgründung sollte die gesamte Familie des Gründers hinter ihm stehen und Ihn vollkommen unterstützen. 1 Kommentar:
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