Werner Wolf


Welche Rechtsform wählen?

gebloggt am Montag, 9. August 2010 um 22:22 Uhr

Welche Rechtsform wählen?

Welche Rechtsform die optimale für Ihr frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Nutzen Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich alleine oder zusammen mit einigen Partnern selbstständig machen möchten.
Traditionelle Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Weg haben Sie als Unternehmensgründer die wenigsten Beschränkungen, was die Buchführung und andere Formalitäten angeht. Nichtsdestoweniger sind Sie in diesem Fall auch einziger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das drückt aus, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Kapital haften müssen.
Vergleichbar verhält es sich bei einer anderen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Zweck zusammentun. Auch hier haften die Inhaber vollständig, nur wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen kein so schwerwiegendes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das heisst im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber bloß mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist beispielsweise die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung konstituieren zu können, braucht es aber eine Mindesteinlage von 25.000 €. Obendrein muss ein Gesellschaftervertrag angefertigt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung hat. Bei dieser Rechtsform vertritt i. d. R. nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die passende für Ihr Unternehmensprojekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu ins Leben rufen, bedarf man mindestens zwei Personen. Zudem muss minimal ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist gerade dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern nur an Gewinn und Verlust.






1 Kommentar:

Schreiben Sie doch mal etwas über die Mini GmbH, oder ist diese Rechtsform schon wieder out?




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